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Wissen › Ausgleich oder Ersatz

Ausgleich oder Ersatz — der Unterschied.

Ausgleich, Ersatz, Kompensation, Ersatzpflanzung: Auf der Baustelle werden die Begriffe oft gleichbedeutend benutzt — gemeint ist damit aber Unterschiedliches. Diese Seite sortiert die Begriffe aus Sicht des Betriebs, der die Maßnahmen draußen umsetzt.

Kurz gesagt

Ausgleich, Ersatz und Kompensation.

Wer baut und dabei in Natur und Landschaft eingreift, muss den Eingriff nach der Eingriffsregelung zuerst vermeiden und mindern — und das, was unvermeidbar bleibt, ausgleichen oder ersetzen. Die maßgebliche Vorschrift dafür ist § 15 BNatSchG. Sie unterscheidet zwei Wege, die in der Praxis oft in einen Topf geworfen werden. Wir sind der bauausführende Betrieb und beschreiben hier, was der Unterschied für die Fläche, den Termin und den Nachweis bedeutet — in der Prignitz, in Brandenburg und bundesweit.

  • Ausgleichsmaßnahme: die beeinträchtigten Funktionen werden gleichartig und im räumlichen Zusammenhang zum Eingriff wiederhergestellt.
  • Ersatzmaßnahme: die Funktionen werden gleichwertig im betroffenen Naturraum hergestellt — nicht zwingend an derselben Stelle und nicht zwingend in derselben Form.
  • Kompensationsmaßnahmen ist der Oberbegriff für beides — wenn in Ausschreibungen von Kompensation die Rede ist, kann Ausgleich oder Ersatz gemeint sein.
  • Ersatzgeld kommt erst in Betracht, wenn Ausgleich und Ersatz nicht möglich oder nicht in angemessener Frist zu leisten sind und der Eingriff trotzdem zugelassen wird.
Frisch gepflanzte Reihen einer Ausgleichsfläche mit WildschutzzaunAusgleichsfläche nach Pflanzplan — gepflanzt, gezäunt, angedeckt
Die Reihenfolge dahinter

Von der Eingriffsregelung zur fertigen Fläche.

Vermeiden, kompensieren, im letzten Schritt Ersatzgeld — das ist die Kette. Ausgleich und Ersatz stehen darin gleichrangig nebeneinander. Erst am Ende dieser Kette steht das, was wir draußen bauen. So sieht der Weg typischerweise aus — was im Einzelfall gilt, legen Zulassung und Behörde fest.

  1. 01

    Vermeiden und mindern

    Zuerst wird geprüft, was sich am Vorhaben ändern lässt, damit die Beeinträchtigung gar nicht erst entsteht oder kleiner ausfällt. Was hier gelingt, muss später nicht kompensiert werden.

  2. 02

    Ausgleich oder Ersatz

    Für das, was unvermeidbar bleibt, stehen zwei gleichrangige Wege offen: Ausgleich — die beeinträchtigte Funktion wird gleichartig wiederhergestellt — oder Ersatz, also gleichwertig im betroffenen Naturraum. Welcher Weg gewählt wird, entscheidet sich fachlich im Einzelfall; Landesrecht kann zusätzliche Vorgaben machen.

  3. 03

    Ersatzgeld als letzte Stufe

    Ist beides nicht möglich und wird der Eingriff dennoch zugelassen, kommt ein Ersatzgeld in Betracht. Für uns heißt das schlicht: Auf dieser Fläche entsteht kein Bauauftrag.

  4. 04

    Fläche finden — oder aus dem Vorrat nehmen

    Kompensation braucht eine Fläche. Manche Maßnahmen werden vorab umgesetzt und später einem Eingriff zugeordnet — das ist die Idee hinter Ökokonto und Flächenpool. Die Einzelheiten regeln die Länder unterschiedlich.

  5. 05

    Vom LBP zum LAP

    Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) beschreibt Eingriff und Kompensation im Verfahren. Der landschaftspflegerische Ausführungsplan (LAP) macht daraus Baustoff: Lagepläne, Arten, Qualitäten, Stückzahlen, Pflege.

  6. 06

    Umsetzen, pflegen, nachweisen

    Jetzt erst rückt Technik an: Boden vorbereiten, Reihen ziehen, zäunen, pflanzen. Danach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zur vereinbarten Abnahme — prüffähig dokumentiert für Auftraggeber, Behörde und Planung.

Der häufigste Begriffs-Irrtum

„Ersatzpflanzung“ hat zwei Bedeutungen.

Dasselbe Wort steht in zwei völlig verschiedenen Verfahren — das ist der Grund, warum Bauleiter und Bauherren hier regelmäßig aneinander vorbeireden. Wer die beiden Bedeutungen trennt, weiß auch, wen er fragen muss.

  • 1. Ersatzpflanzung als Kompensation nach BNatSchG. Hier ist die Pflanzung Teil der Eingriffsregelung: Sie soll beeinträchtigte Funktionen des Naturhaushalts ersetzen. Bezugsgröße sind Funktionen und Flächen, nicht einzelne Bäume. Festgelegt wird sie in der Zulassung und im landschaftspflegerischen Begleitplan, begleitet von Planung und Behörde.
  • 2. Ersatzpflanzung nach kommunaler Baumschutzsatzung. Viele Städte und Gemeinden schützen Bäume ab einer bestimmten Größe durch eine eigene Satzung oder Verordnung. Wer einen solchen Baum fällen will, braucht eine Genehmigung — und bekommt sie häufig mit der Auflage, Ersatz zu pflanzen. Bezugsgröße ist hier der einzelne Baum: Anzahl, Art und Mindestqualität ergeben sich aus der jeweiligen Satzung.
  • Warum das praktisch wichtig ist. Der eine Fall führt zu einer Kompensationsfläche mit Hunderten oder Tausenden Gehölzen, Pflanzplan und mehrjähriger Entwicklungspflege. Der andere Fall führt oft zu wenigen, dafür kräftigen Einzelbäumen auf oder nahe dem Baugrundstück. Technik, Preis und Zeitplan haben damit wenig gemeinsam.
  • Und wenn nicht gepflanzt werden kann? Beide Verfahren kennen einen Geldweg — das Ersatzgeld in der Eingriffsregelung, die Ausgleichszahlung in vielen Baumschutzsatzungen. Es sind trotzdem zwei getrennte Verfahren mit getrennten Zuständigkeiten.

Diese Seite ordnet Begriffe und ersetzt keine Rechtsberatung. Was im konkreten Projekt gilt, entscheiden die zuständige Behörde — bei kommunalem Baumschutz die Gemeinde, sonst in der Regel die Untere Naturschutzbehörde — und die Planung im jeweiligen Verfahren.

Was das für die Ausführung heißt

Aus dem Plan wird eine Fläche.

Ob Ausgleich oder Ersatz auf dem Papier steht, ändert an der Arbeit draußen weniger, als viele denken. Entscheidend für uns ist, was der Ausführungsplan vorgibt — und dass am Ende jeder Punkt belegt ist. Wie wir das umsetzen, zeigt die Leistungsseite Leistungsseite Ausgleichspflanzung.

  • Pflanzqualitäten und Stückzahlen stehen im Plan, nicht im Ermessen der Kolonne — sie werden so bestellt, so gepflanzt und so dokumentiert.
  • Herkunft des Pflanzguts: In der freien Landschaft wird regelmäßig gebietseigenes Material verlangt. Welche Herkunft gilt, gibt die Ausschreibung vor — wir beschaffen danach.
  • Pflanzzeitfenster: Gepflanzt wird in der Pflanzzeit. Wer das Fenster verpasst, verliert in der Regel eine ganze Saison — deshalb planen wir Kapazität und Anlieferung früh.
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: Wässern, nachbessern, freihalten — bis zur abgenommenen Anwuchsquote. Die Pflege ist Teil der Maßnahme, kein Anhängsel.
  • Prüffähige Dokumentation: Was gepflanzt, gezäunt und gepflegt wurde, muss für Auftraggeber, Behörde und ökologische Baubegleitung nachvollziehbar sein.
Belarus MTS 820 zieht die Pflanzreihen einer AusgleichsflächePflanzreihen ziehen — Bodenvorbereitung vor der Pflanzung
Wer das draußen macht

Kompensation ist am Ende Bauleistung.

Wir planen nicht und begutachten nicht — wir setzen um, was Planung, Gutachten und ökologische Baubegleitung vorgeben. Diese drei Bereiche berühren Kompensationsmaßnahmen am häufigsten:

Wenn zur Kompensation noch Artenschutzauflagen treten, hilft der zweite Artikel weiter: Artenschutz am Bau. Eine Übersicht aller Themen steht im Wissensbereich.

Gepflügte Pflanzreihen mit markierten Pflanzpunkten zwischen gesetzten Zaunpfosten
Aus dem Plan in die Fläche

Kompensation entsteht nicht am Schreibtisch.

Arten, Qualitäten und Stückzahlen stehen im Pflanzplan. Ob die Fläche die Auflage am Ende erfüllt, entscheidet sich beim Pflanzen und in der Pflege danach — und daran, ob beides sauber belegt ist.

Worauf es in der Umsetzung ankommt

Drei Punkte, an denen Kompensation hängt.

Der Plan gilt

Arten, Qualitäten und Stückzahlen kommen aus dem Ausführungsplan — nicht aus der Verfügbarkeit der Baumschule. Abweichungen gehören abgestimmt, nicht improvisiert.

Das Zeitfenster gilt

Pflanzzeit und Pflegetermine sind der eigentliche Terminplan einer Kompensationsmaßnahme. Wer sie reißt, verliert meist eine ganze Saison.

Der Nachweis gilt

Am Ende zählt, was belegt ist: Mengen, Qualitäten, Pflege. Prüffähig für Auftraggeber, Behörde und öBB — sonst fehlt bei der Abnahme das Entscheidende.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ist eine Ersatzpflanzung dasselbe wie eine Ausgleichspflanzung?
Nicht zwingend. Im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung sind Ausgleich und Ersatz zwei unterschiedliche Formen der Kompensation. Daneben wird der Begriff Ersatzpflanzung im Alltag für die Pflanzung benutzt, die eine Kommune nach ihrer Baumschutzsatzung als Folge einer Baumfällung verlangt. Beide Fälle laufen über verschiedene Vorschriften und verschiedene Stellen.
Wer entscheidet, ob Ausgleich, Ersatz oder Ersatzgeld gilt?
Das entscheiden im Einzelfall die zuständige Behörde und die Planung im Zulassungsverfahren, nicht der ausführende Betrieb. Wir setzen um, was in der Zulassung, im landschaftspflegerischen Begleitplan und im Leistungsverzeichnis festgelegt ist.
Was ist ein Ökokonto?
Ein Ökokonto ist eine Form der Bevorratung: Maßnahmen werden vorab auf einer Kompensationsfläche umgesetzt und später einem Eingriff zugeordnet. Die Einzelheiten regeln die Länder unterschiedlich. Für die Ausführung ändert sich dadurch vor allem der Zeitpunkt, nicht die Qualität der Arbeit.
Was ist der Unterschied zwischen LBP und LAP?
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) gehört zu den Zulassungsunterlagen und beschreibt Eingriff und Kompensation. Der landschaftspflegerische Ausführungsplan (LAP) übersetzt das in die Bauausführung: Lagepläne, Pflanzlisten, Qualitäten, Stückzahlen und Pflegevorgaben. Für uns ist der LAP das Arbeitsdokument.
Übernehmt ihr auch die Planung der Kompensationsmaßnahme?
Nein. Wir sind der bauausführende Betrieb. Planung, Gutachten und ökologische Baubegleitung liegen bei Planungsbüros und Gutachtern. Wir setzen deren Vorgaben draußen um und dokumentieren die Ausführung prüffähig.
Ab wann gilt eine Kompensationsmaßnahme als erledigt?
In der Regel erst nach der vereinbarten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und der Abnahme, nicht am Tag der letzten Pflanzung. Wie lange die Pflege läuft und welche Anwuchsquote gilt, steht in der Auflage und im Leistungsverzeichnis.

Stand: Juli 2026 · Diese Seite ordnet Begriffe ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Nächster Schritt

Kompensationsauflage auf dem Tisch?

Schicken Sie uns den Ausführungsplan oder die Auflagen — wir sagen Ihnen, was für die Umsetzung nötig ist und in welches Pflanzzeit-Fenster es passt.