Was ist der Unterschied zwischen Baufeldfreimachung, Baufeldräumung und Baufeldrodung?
In der Praxis keiner — die Begriffe meinen dieselbe Leistung und tauchen in Ausschreibungen wechselnd auf. Baufeldrodung betont dabei das Entfernen des Gehölzbewuchses, Baufeldräumung und Baufeldberäumung das Freiräumen und Abfahren der Fläche. Wir übernehmen beides zusammen: roden, Wurzelstöcke ziehen, räumen, abtransportieren.
Wann darf gerodet werden?
Außerhalb des Waldes gilt nach § 39 Abs. 5 BNatSchG für Bäume, Hecken und Gebüsch eine Sperrzeit vom 1. März bis 30. September; davon gibt es gesetzliche Ausnahmen, etwa für zulässige Eingriffe und nach BauGB zugelassene Vorhaben. Unabhängig vom Kalender gilt immer § 44 BNatSchG: Ist ein Brutplatz oder ein Quartier besetzt, wird dort nicht gerodet. Welches Fenster für Ihr Vorhaben gilt, steht in der Genehmigung — wir planen die Räumung danach.
Räumt ihr auch Flächen mit Artenschutzauflagen?
Ja, das ist unser Regelfall. Wo Auflagen gelten, wird erst gesichert und umgesiedelt und danach geräumt: Schutz- und Leiteinrichtungen aufbauen, Kontrollgänge fahren, Tiere abfangen und umsetzen — alles prüffähig protokolliert für Bauleitung, Behörde und ökologische Baubegleitung.
Was passiert mit dem Rodungsmaterial?
Wir zerkleinern es auf der Fläche und fahren es in Eigenregie ab — mit eigenen Containern, Großraummulden und Tiefladerzug. Holziges Material geht in die eigene Hackschnitzelproduktion und wird auf Ausgleichsflächen zum Andecken der Pflanzungen wiederverwendet.
Geht das auch auf nassem, weichem Boden?
Ja. Unsere Bagger laufen auf Moor- und Raupenketten mit geringem Bodendruck, für Böschungen und Steilhänge kommen leichte Einachser und die ferngesteuerte Mähraupe zum Einsatz. So bleibt die Fläche befahrbar, ohne tiefe Fahrspuren zu hinterlassen.
Wie schnell bekommen wir eine Rückmeldung?
Schicken Sie uns Lageplan, Flächengröße und die Auflagen aus der Genehmigung — wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Ablauf, Technik und möglichem Termin.